Betriebsvereinbarung (BEM)

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 26.02.2013, 14:13 (vor 4103 Tagen) @ albarracin

» Hallo,

nur zur Klarstellung:
natürlich kann ein BR statt einer BV auch seine Mitbestimmungsrechte zum BEM-Verfahren in Einzelbeschlüssen ausüben.
Da kann man zwar über die Sinnhaftigkeit streiten, aber wenn er gar nix tut und einfach nur dem Vorgehen des AG zuschaut, ist das eine schwere Pflichtverletzung.

--
&Tschüß

Wolfgang


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