BV Arbeitszeit, Ruhepausen ärztlicher Nachweis (Allgemeines)
Hallo zusammen,
es steht eine Betriebsvereinbarung (BV) Arbeitszeit bei uns an. Die SBV + BR wünschen in der BV, dass
"bei Schwerbehinderung oder aufgrund von Erkrankungen (beispielsweise Diabetes) oder Schädigungen und Beeinträchtigungen aller anderen Arten (angeboren oder infolge eines Unfalls), die Ruhepausen über die Definition dieser Betriebsvereinbarung erforderlich machen,"
als Arbeitszeit zählen.
Der Arbeitgeber will unbedingt, dass dies ärztlich nachgewiesen werden muss.
Bei Schwerbehinderten oder gleichgestellten darf dies meiner Meinung nach nicht erfolgen. Wie sieht es bei Menschen ohne Handicap bzw. bei Menschen mit einem GdB von weniger als 30 aus>
Vielen Dank im Voraus für die Informationen
Grüße