Köperliche Arbeit (Allgemeines)

Kaisbv ⌂, Nidersachen, Tuesday, 26.02.2013, 17:00 (vor 4986 Tagen)

Hallo Liebe Forum Gemeinde ich habe da eine Frage an euch
Ein Mitarbeiter der die Gleichstellung hat soll laut dem AG jetzt wider Körperliche Arbeiten ausführen
Zur Vorgeschichte der Mitarbeiter ist bei uns als Meister Beschäftigt und leidet seit 2007 an MS
Da ein anderer Kollege auch seine Meister Prüfung hat kam der AG auf die Idee den Arbeitsbereich auf zuteilen so das der Schwerbehinderte Mitarbeiter mehr Körperliche Arbeiten ausüben soll

Wie kann ich den AG überzeugen das das nicht geht>
MFG Kaisbv

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LG Kai

Köperliche Arbeit

hackenberger, Tuesday, 26.02.2013, 17:12 (vor 4986 Tagen) @ Kaisbv

Hallo,

» Wie kann ich den AG überzeugen das das nicht geht>
Nur durch reden und versuchen zu überzeugen. Sonst gilt hier § 81 Abs. 4 SGB IX. Dazu findet man hier in Beiträgen vieles. Auch in einem Beitrag von heute. Also, es bedarf hier ggf eines ärztlichen Attestes.

Köperliche Arbeit

Kaisbv ⌂, Nidersachen, Tuesday, 26.02.2013, 17:18 (vor 4986 Tagen) @ hackenberger

» Hallo,
»
» » Wie kann ich den AG überzeugen das das nicht geht>
» Nur durch reden und versuchen zu überzeugen. Sonst gilt hier § 81 Abs. 4
» SGB IX. Dazu findet man hier in Beiträgen vieles. Auch in einem Beitrag von
» heute. Also, es bedarf hier ggf eines ärztlichen Attestes.


Danke für die Antwort

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LG Kai

Köperliche Arbeit

stefanmann, Essen, Wednesday, 27.02.2013, 07:58 (vor 4986 Tagen) @ Kaisbv

Guten Morgen!

Appelliere an die Fürsorgepflicht des AG!

Ich empfehle eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Integrationsamt. Evtl. kann eine Arbeitshilfe beantragt werden, die das IA auch bezahlt.
Auch hierzu gab es schon einiges im Forum!

Gruß Stefan

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Gruß stefanmann

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