Personalfragebogen (Allgemeines)

steven, Berlin, Thursday, 28.02.2013, 11:05 (vor 4985 Tagen)

Hallo Allerseits,

der AG möchte einen neuen Personal - und Beurteilungsbogen einführen. U.a. besteht dort die Frage nach der Schwerbehinderung. In Zeiten von Umstrukturierung und Outsourcing finde ich das sehr bedenklich. Darf der AG das> Ich denke nein, oder> Falls ich recht habe, auf was kann ich mich berufen>

Danke und Gruß

Steffen

Personalfragebogen

hackenberger, Thursday, 28.02.2013, 11:20 (vor 4985 Tagen) @ steven

Hallo Steffen,

nutze doch bitte wie stets auch darum geboten die beiden Suchfunktionen. Hier auf der Forumsseite und auf der Startseite. Auch unter A-Z. Dann findest Du Antworten.

Bitte doch auch einmal den Hinweis auf dieser Seite Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden! Aber auch einmal den ersten Forumsbeitrag "Streng geheim...." lesen.

Personalfragebogen

steven, Berlin, Thursday, 28.02.2013, 12:57 (vor 4985 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

sorry, ich hatte nur kurz überflogen. Leider hat man nicht immer die Zeit nebenbei sorgfältig zu schauen. Ich bin nicht freigestellt und habe ganz nebenbei auch noch meine "normale" Arbeit.
Der Personalfragebogen bezieht sich nicht auf Einstellungen sondern auf die Mitarbeiter die schon im Betrieb beschäftigt sind.
Kann mir bitte jemand helfen >>>

Danke & Gruß Steffen

Personalfragebogen

hackenberger, Thursday, 28.02.2013, 13:09 (vor 4985 Tagen) @ steven

Hallo Steven,

» sorry, ich hatte nur kurz überflogen. Leider hat man nicht immer die Zeit
» nebenbei sorgfältig zu schauen. Ich bin nicht freigestellt und habe ganz
» nebenbei auch noch meine "normale" Arbeit.
Ja, wie viele. Doch auch ohne pauschale Freistellung hat man gem. SGB IX § 96 die Mandatszeit welche man nach bestem Wissen und Gewissen benötigt.

» Der Personalfragebogen bezieht sich nicht auf Einstellungen sondern auf die
» Mitarbeiter die schon im Betrieb beschäftigt sind.
Auch hier sind es Personalfragebögen und auch dieses haben wir in Forumsbeiträgen, findet man also in Beiträgen, wie auch die Grundsatzfrage der Offenbarungspflicht. Diese wird ja hier angesprochen. Also mal bitte die Suchbegriffe "Offenbarungspflicht, Personalfragebögen, Fragebögen und Frage nach Schwerbehinderung" nutzen.

Es gibt nur die eine Ausnahme betrffen Pflicht zur Offenbahrung, wenn es um anstehende Kündigungen und deren gesetzl. Vorbereitung geht. Dazu hatten wir ja auch Beiträge und das entsprechende BAG Urteil.

PS Bitte auch diesen Hinweis über dem Eingabefeld beachten.
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Personalfragebogen

steven, Berlin, Thursday, 28.02.2013, 14:36 (vor 4984 Tagen) @ hackenberger

Hallo,

sorry ich finde nichts bei Personalbögen bei bestehenden Arbeitsverhältnisse.
Kann mir jemans helfen.

Danke & Gruß Steffen

Personalfragebogen

hackenberger, Thursday, 28.02.2013, 17:38 (vor 4984 Tagen) @ albarracin

Hallo,

ich hatte schon auf die Fakten und Rechte hier hingewiesen und auch auf die EINZIGE Ausnahme betreffend anstehender Kündigungen. In sofern bis auf diese eine Besonderheit keine Änderung gegenüber der alten Rechtslage und auch der älteren Beiträge.

Fazit: Das Grundsatzthema hier ist ja "Offenbarungspflicht Ja oder Nein" und darf ich lügen (grundsätzlich bis auf die einen Ausnahme), Antwort JA!

Auch hat sich bis auf die eine Ausnahme nichts daran geändert das die Rechtslage hier mit der Rechtslage betreffen der Frage nach Schwangerschaft nichts geändert.

Es spielt somit bis auf die eine Ausnahme keine Rolle, ob der Fragebogen bei Einstellung oder im laufenden Beschäftigungsverhältnis Thema ist. Es geht wie auch schon geschrieben um die Grundsatzfrage der Offenbahrung Ja oder Nein!

Kontextlink:
[link=http://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml>nid=jpr-NLAR000006713&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp]jurisPR-ArbR 12/2013 Anm. 1[/link]

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