Hallo Katja,
» vielen Dank für Deine Hinweise.
Bitte 
» Wenn ich dich richtig verstanden habe, darf der AG auch nicht verlangen,
» dass ich den von ihm benannten Schwerbehindertenvertreter (ohne Mandat) mit
» in meine Arbeiter einbeziehe> Denn darum hat er geben. Oder ist dies
» möglich>
Ja, Du liegst hier richtig! Der AG darf Dir im Mandat keinerlei Weisungen geben. Mandatsträger sind im Mandat per Gesetz WEISUNGSFREI!
» Darf ich eine nicht autorisierte Person überhaupt mit einbeziehen>> Denn
» wenn ich das tue, würde ich mich ja auch nicht rechtskonform verhalten>
Ja, Du liegst auch hier richtig! Du darfst auch keine Nichtmandatsträger einbeziehen, das wäre nicht rechtskonform und es gäbe wohl auch Verstöße gegen den Datenschutz.
Der AG fordert die hier, was er nicht darf, zu Straftaten/strafbarem Handeln auf!
» Ich befinde mit in einer totalen Zwickmühle.
Ja! Aber es steht nirgends, dass Mandatsarbeit immer schön und einfach sein soll/ ist.
» Wie soll tun>
Rechtskonform nach Gesetz, hier auch SGB IX handeln und den AG und BASchwb und die SB auffordern unverzüglich aus rechtkonform handeln. Frist setzen und dann im Rahmen der Gesetze und Möglichkeiten handeln. Denn sonst begehst auch Du Mandatspflichtverletzungen.
» Der AG ist der Meinung, dass ich den von ihm benannte
» Schwerbehindertenvertreter (ohne Mandat), hier ist nicht der
» Arbeitgebervertreter gemeint, mit einbeziehen soll, wenn ich
» betriebsinterne Unterstützung benötige.
Sofern Du Fragen hast kannst Du diesen wenn Du möchtest gerne unter Beachtung der Gesetz und des Datenschutzes als betriebliche Sachverständigen fragen/ einbinden.
Aber dein betrieblicher Ansprechpartner ist erst einmal der AG und der BASchwb. Diese haben Dir gegenüber die gleichen Aufgaben und Pflichte wie bei einer ört. SchwbV. Denn dieses Mandat nimmst Du ja wahr. Also fordere den BASchwb auf hier unverzüglich zu handeln und auf rechtskonformes Handeln des AG und der Sachbearbeiter hinzuwirken.
Du kannst dich weiter auch an den BR wenden, wie jede SchwbV auch.
» Macht sich auch die vom Leiter der Einrichtung beauftragte Person, nicht
» der Arbeitgeberbeauftragte, sondern die Person die das Amt ohne Mandat
» ausführt strafbar oder handelt rechtswidrig> Denn sie übt das Amt ja ohne
» Mandat aus. Welche Gesetzmäßigkeiten greifen hier.
Je nachdem was sie macht ja! Ggf Mandatsbehinderung und Verstoß gegen den Datenschutz.
» Beim Punkt 3. schreibst du Sofern die zuständigen SB hier dich nicht gem.
» § 95 Abs. 2 SGB IX ordnungsgemäß beteiligen auch gegen diese jeweils ein
» OWI-Verfahren gem. § 156 Abs.1 Satz 9 SGB IX zu beantragen. Meinst du hier
» den AG> Denn § 95 Abs. 2 SGB IX betrifft ja die Anhörung der SBV durch den
» AG.
Nein, mit SB meine ich die zuständigen Sachbearbeiter welche im Rahmen ihrer Aufgaben die SchwbV gem. § 95 Abs. 2 SGB IX beteiligen müssten. Also zB die SB der Personalstelle.
Der AG ist zwar neben dem BASchwb verantwortlich für die Beachtung/ Umsetzung des SGB IX und hier auch des § 95 Abs. 2 SGB IX. Doch die jeweiligen ausführenden Sachbearbeiter im Rahmen ihrer dienstlichen Aufgaben und Pflichten auch. Der AG muss diesen ggf bei Fehlverhalten, also auch wenn diese zB Mitbestimmungspflichtige Vorgänge "nur" an den BR/PR leiten und nicht auch bei Schwerbehinderten an die SchwbV, mit arbeitsrechtlichen Maßnahmen "auf die Füße treten". Sonst begeht der AG eine rechtswidrige Pflichtverletzung. Das hätte dann für die handelnden/nichthandelnden Personen (SB/BASchwb) ein OWI gem. § 156 Abs.1 Satz 0 SGB IX und für den AG ein arbeitsrechtliches Beschlussverfahren zur Folge. Bei Beamten dann auch noch Disziplinarverfahren.
» Was noch zu beachten wäre, der AG beauftragte ist in dieser Angelegenheit
» gar nicht eingebunden, vermute ich! Der zuständige Leiter der Einrichtung
» hat selber entschieden so zu handeln.
Das ist das Problem des BASchwb, denn er muss sich per Gesetz hier kümmern. Habe ja einen Teil seiner Aufgaben und die Folge bei Verstoß aufgeführt.
Also, dich bitte einmal dringend die Kommentierung auch zum § 98 SGB IX lesen.
Zusammengefasst:
Es ist hier nichts anders als bei SchwbV (örtl.). Ich denke einmal Du hast auch ein "normales" örtl. SchwbV Mandat!