Zusatzurlaub bei verspäteter Bekantgabe der Schwerbehinderung (Zusatzurlaub)
Hallo,
wenn die Eigenschaft als sbM das ganze Jahr 2012 bestanden hat, dann ist der Zusatzurlaub bei Bekanntgabe an den AG für 2012 voll zu gewähren. Wann im Kalenderjahr 2012 die Bekanntgabe erfolgte, ist nicht entscheidend.
Allerdings ist dies ein individualrechtlicher Anspruch, den der AN selbst ggü. dem AG geltend machen muß. Die Verjährungsfrist hat am 01.01.2013 angefangen zu laufen.
--
&Tschüß
Wolfgang