Personalgespräch (Umgang mit BR / PR)

hackenberger, Tuesday, 12.03.2013, 10:05 (vor 4082 Tagen) @ gsbv

Hallo,

» ein Mitarbeiter, schwerbehindert, wird von der Personalabteilung zum
» Gespräch geladen.
» Der Mitarbeiter lehnt die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ab, auch
» die gewählten Stellvertreter.
» Muß der Mitarbeiter die Anwesenheit der Vertrauensperson hinnehmen>
Ganz klare Antwort, NEIN!!! Dert Mitarbeiter muss weder die SchwbV noch ein BRM seines Vertrauens hinzuziehen.

Die SchwbV sollte sich hier aber einmal große Gedanken machen, was hier der Grund sein könnte> Hier kann man unterstellen, dass hier mangeldes Vertrauen der Grund ist.

Hier ist aber die SchwbV vom AG vorher gem § 95 Abs. 2 SGB IX auch ggf iV mit § 84 Abs. 1 SGB IX zu beteiligen. § 84 Abs. 1 SGB IX, aber nur, wenn das Gespräch negativen Grund/Inhalt hat. Denn dann könnte ggf das Beschäftigungsverhältnis gefährdet sein.


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