Ordnungsgeld wegen Missachtung § 81 (Allgemeines)
Hallo,
noch einige Anmerkungen.
Grundsätzlich ist es dem AG erst einmal überlassen wie er sein Personal findet. Er kann also grundsätzlich auch ältere Bewerbungen aus vorherigen Stellenausschreibungen nutzen.
Ausnahmen:
1. Sofern das Bundesbeamtengesetz BBG Anwendung findet, muss der AG gem. § 8 BBG freie und zu besetzende Stellen ausschreiben.
2. BR/PR und MAV können interne Stellenausschreibungen verlangen § 93 BetrVG / § 75 BPersVG.
Dies gilt auch für Arbeitsplätze, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung) vorgesehen sind (BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09).
lese dazu auch hier:
http://www.juraforum.de/lexikon/stellenausschreibungspflicht
3. Selbstverständlich muss der AG aber auch § 81 und öffentliche AG § 82 SGB IX beachten. Dieses auch, wenn er freie zubesetzende Stellen nicht ausschreibt.
Sofern im Betrieb, in der Diensstelle bereits Schwerbehinderte beschäftigt sind, kann hier dann auch bei der Besetzung freier Stellen § 81 Abs 4 SGB IX zur Anwendung kommen, wenn diese freien zu besetzenden Stellen für die beschäftigten Schwbs auf Grund ihrer Behinderung geeignetter sind.
Letztlich jede Bewerbung Schwerbehinderter, also auch Iniativbewerbungen (also Bewerbubgen ohne dass es eine Stellenausschreibung gab) löst den § 81 bzw § 82 SGB IX aus.
Sollte der PR hier nicht was er könnte und sollte auf interne Auschreibungen und die Einhaltung des § 81 Abs. 1 SGB IX achten und hinwirken, so kann man dieses ja auch einmal sehr kritisch in einer Personalversammlung und Schwb-Info ansprechen und auch auf die Nachteile hier für die Schwbs hinweisen. Dazu gehört dann auch, wenn der PR/BR hier bei Verstößen des AG gegen das SGB IX nicht von der Möglichkeit der Zustimmungsverweigerung bei Einstellungen gebrauch macht. Die entsprechende Rechtsprechung findet man ja hier auf den Seiten.
Dies gilt auch für Arbeitsplätze, die vom Arbeitgeber dauerhaft für die Besetzung mit Leiharbeitnehmern (Arbeitnehmerüberlassung) vorgesehen sind (BAG 01.02.2011 - 1 ABR 79/09).