Fahrt zur Arbeit bezuschußt? (Allgemeines)

pulloverschaf, Hamburg, Wednesday, 27.03.2013, 08:16 (vor 4958 Tagen)

Hallo,

wir haben eine Kollegin welche einen Schweren Unfall hatte GDB 100% mit Merkzeichen: G, aG, H sitzt im Rollstuhl - unsere Dienstelle hat der Mitarbeiterin gesagt das wir 2 Tage Telearbeit machen könnten und 2 bzw. 3 Tage in der Dienstelle.

Welche möglichkeiten hat die Mitarbeiterin um den Weg zur Dienstelee zu meistern> Gibt es Zuschüße für Taxi oder sowas>

Ich danke Euch

Fahrt zur Arbeit bezuschußt?

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.03.2013, 10:23 (vor 4958 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

da der Weg von und zur Arbeit grundsätzlich Privatsache ist, müßte hier zuerst der individuelle Anspruch der ANin nach § 2 KfzHV geprüft werden:

[link=http://] http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html[/link]

Kommt ein Kfz nicht in Frage, können Beförderungskosten (zB durch Behindertenfahrdienste) evtl. nach § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX bezuschußt werden.

Erster Ansprechpartner sollte die örtlich zuständige Reha-Servicestelle sein. Vielleicht fallen denen auch noch andere Möglichkeiten ein.

--
&Tschüß

Wolfgang

Fahrt zur Arbeit bezuschußt?

stefanmann, Essen, Wednesday, 27.03.2013, 11:03 (vor 4958 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo!
Auch hier: unbedingt das Integrationsamt oder Integrationsfachdienst einschalten!
Gruß Stefan

--
Gruß stefanmann

Fahrt zur Arbeit bezuschußt?

Ironie, Tuesday, 02.04.2013, 08:05 (vor 4952 Tagen) @ pulloverschaf

Guten Morgen,

im Prinzip ist dies meines Erachtens eine
Angelegenheit für die Rentenversicherung -
Teilhabe am Arbeitsleben.
Die Kontaktaufnahme zur Servicestelle ist
daher ein guter Tipp.

Mit einem Gruß zur kurzen Woche

Ironie

RSS-Feed dieser Diskussion