Fahrt zur Arbeit bezuschußt? (Allgemeines)
Hallo,
da der Weg von und zur Arbeit grundsätzlich Privatsache ist, müßte hier zuerst der individuelle Anspruch der ANin nach § 2 KfzHV geprüft werden:
[link=http://] http://www.gesetze-im-internet.de/kfzhv/BJNR022510987.html[/link]
Kommt ein Kfz nicht in Frage, können Beförderungskosten (zB durch Behindertenfahrdienste) evtl. nach § 33 Abs. 3 Nr. 6 SGB IX bezuschußt werden.
Erster Ansprechpartner sollte die örtlich zuständige Reha-Servicestelle sein. Vielleicht fallen denen auch noch andere Möglichkeiten ein.
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&Tschüß
Wolfgang