teilweise Erwerbsminderung u. Anspruch auf Teilzeitarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 13.10.2005, 16:48 (vor 6779 Tagen) @ Andrea W.

Hallo Andrea W.,

die Ansprüche auf Teilzeit ergeben sich aus dem Teilzeit- und Befristungsgesetz und bei Schwerbehinderten weiter oder sogar vorrangig (höheren Anspruch) aus dem SGB IX.

Aber kein AG muss für einen Schwerbehinderten einen Arbeitsplatz schaffen sofern ein entsprechender nicht gegeben ist. Gewisse organisatorische Maßnahmen zur Beschäftigungssicherung eines Schwerbehinderten sind dem AG aber wiederum zuzumuten.

Weiter ist ggf. zu prüfen ob sofern ein TV Anwendung findet hier entsprechende Aussagen zum Thema Teilzeit oder gar Beschäftigung im Rahmen einer teilweisen EM-Rente gemacht sind.

Also schaue Dir das Teilzeit- und Befristungsgesetz und die hierzu gegebenen Aussagen über Verweigerungsgründe für den AG an.

Wenn Du unter www.google.de den Suchbegriff - Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung – eingibst bekommst Du sehr viele hinweise.


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