Nachrücken der GSBV? (Stellvertreter/in)
@all!
Im SGB IX §94 Abs.7 ist sinngemäß geschrieben, dass bei vorzeitigem Ausscheiden des Vorsitzenden der Stellvertreter automatisch nachrückt. Gilt das auch für die GSBV> Wenn also während einer Legislaturperiode der GSBV in Ruhestand geht, so rückt doch sein Stellvertreter auch in diesem Zusammenhang nach und ist bis zum Ende dieser Wahlperiode GSBV!!!>>>>
Danke und Gruß!
Matthias