Urlaub nach einer Kur (Allgemeines)

christa, Bremen, Monday, 13.05.2013, 13:19 (vor 4911 Tagen)

Hallo
Ich benötige Eure Hilfe,wenn man lange krank war und dann zu Kur kommt und dann
am Mittwoch aus der Kur kommt kann man dann für Donnerstag und Freitag Urlaub beantragen. Nach der Kur soll ich wieder mit der Wiedereingliederung anfangen zu arbeiten.
Gruß Christa

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Christa

Urlaub nach einer Kur

hackenberger, Monday, 13.05.2013, 13:36 (vor 4911 Tagen) @ christa

Hallo Christa,

» Ich benötige Eure Hilfe,wenn man lange krank war und dann zu Kur kommt und
» dann
» am Mittwoch aus der Kur kommt kann man dann für Donnerstag und Freitag
» Urlaub beantragen. Nach der Kur soll ich wieder mit der Wiedereingliederung
» anfangen zu arbeiten.
Diese ist eigentlich vom Thema her KEINE Frage dieser Forums. Denn es ist eine rein arbeitsrechtliche Frage.
Somit auch kein Thema der SchwbV. Denn es gibt hier KEINE Sonderregelungen für Schwerbehinderte.

Doch die Antwort findest Du im Bundesurlaubsgesetz § 7 Abs. 1, letzter Satz!

Doch es gibt hier auch noch eine andere Sache.

Denn während einer Wiedereingliederung ist man weiter Arbeitsunfähig, also krank! Man bekommt also Lohnfortzahlung bzw ggf Krankengeld.

Bei Dir bedeutet dieses, während der Kur AU (Karnk) dann zwei Tage EU (gesund) und dann wieder AU (Krank). Schon etwas seltsam.

Im Krankenstand macht man aber keinen Urlaub.

Bleibt zum Schluß nur die Farge, ist solches sinnvoll>

[link=http://www.ihre-vorsorge.de/drv-forum.html>tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=9688]Lese auch einmal hier, vor allem die Aussage der Expertin der DRV[/link]
Während der stufenweisen Wiedereingliederung sind Sie ja noch nicht voll arbeitsfähig, deswegen benötigen Sie für die Dauer der stufenweisen Wiedereingliederung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

Urlaub nach einer Kur

christa, Bremen, Monday, 13.05.2013, 13:46 (vor 4911 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard
Ja da hast Du recht. Ich werde es in meine Überlegungen mit einbeziehen.
dann müßte man sich für Donnerstag und Freitag noch krankschreiben lassen damit man am Montag mit der Wiedereingliederung anfangen kann.
Christa

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Christa

Urlaub nach einer Kur

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 13.05.2013, 14:27 (vor 4911 Tagen) @ christa

Hallo,

da hast Du Bernhard aber falsch verstanden.

» dann müßte man sich für Donnerstag und Freitag noch krankschreiben lassen
» damit man am Montag mit der Wiedereingliederung anfangen kann.
"Krank schreiben" innerhalb der sowieso bestehenden Krankschreibung geht nicht.
Entweder ist Deine KK mit einem Anfang am Mo. einverstanden oder Du mußt am Donnerstag antreten, wenn du nicht von vornehrein den Erfolg der WE riskieren möchtest. AU ist nun mal kein Urlaub.
» Christa

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&Tschüß

Wolfgang

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