Anhörung beim Integrationsamt (Kündigung)
Hallo,
je nach Grund der Kündigung wäre von Interesse, hat der AG das SGB IX und ggf geltende Rechtsprechung hier vollumfänglich beachtet>
Also bei Kündigungen aus Gesundheitsgründen das BEM ordnungsgemäß durchgeführt>
Besteht eine negative Gesundheitsprognose>
Weiter hat der AG den § 81 Abs. 1 beachtet und umgesetzt>
Weiter grundsätzlich, hat der AG das Ultimaratio-Prinzip beachtet>
Ist also die Kündigung wirklich unabwendbar>
Ganz wichtig auch, besteht irgendwie ein Zusammenhang des Kündigungsgrund mit der Behindetung>
Also hierauf gut vorbereiten.
PS: Es wäre für alle einfacher, wenn die Art und der Grund der Kündigung angegeben wäre.