Hilfsmittel (Allgemeines)

c.amio, Saarland, Wednesday, 31.07.2013, 08:05 (vor 4832 Tagen)

Guten Morgen,

ein MA hat von der deutschen RV durch einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Zuschuß für einen elektrisch, höhenverstellbaren Schreibtisch erhalten. Dieser kostet 1150€. Die RV aber bezahlt nur 1000€.
Der AG zahlt den Restbetrag.
Jetzt ist der AG der Meinung der Schreibtisch gehört beim Ausscheiden des MA dem AG. Früher war das kein Problem. Die RV zahlte die ganzen Kosten.
Ich habe dem AG einen Vorschlag gemacht, dass der Restbetrag innerhalb von
5 Jahren getilgt sein könne. Der Schreibtisch verliert ja auch an Wert. Aber der AG ist der Meinung, dass die Rechtslage klar sei und der Schreibtisch bei Ausscheiden in den Besitz des AG übergeht. Wer kann mir helfen. Ich möchte mich mit dem AG an einen Verhandlungstisch setzen, aber dafür brauche ich Fakten. Wir haben öfters solche Fälle und ich finde es ungerecht, wenn die RV den größten Teil bezahlt, dass der AG die Hilfsmittel an sich nimmt.
zumal Beträge unter 1000€ nach 5 Jahren abgeschriben sind.

Im Voraus Danke

--
Viele Grüße
Acryler

Hilfsmittel

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 31.07.2013, 10:44 (vor 4832 Tagen) @ c.amio

Hallo,
es kommt darauf an, an wen der Förderbescheid gerichtet war. Da der AG einen Eigenanteil gezahlt hat, deutet einiges darauf hin, daß auch der Förderbescheid an den AG gerichtet war.
Damit ist aber grundsätzlich der AG der Eigentümer der Arbeitsplatzausstattung geworden und kann nach Ausscheiden des AN frei über die Ausstattung verfügen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Hilfsmittel

motoraddiver, Bernau a.Ch., Thursday, 01.08.2013, 09:00 (vor 4831 Tagen) @ albarracin

Hallo zusammen

Was ist aber, wenn der Bescheid der Rentenversicherung 1000€ im Normalfall am AN geht, der wiederum den Tisch beim AG bestellt, weil der AG vieleicht mehr Rabatte bekommt.
Der Tisch kostet 1150€, der AG zahlt die 150€ und behauptet nun, der Tisch gehört der Fa.
Das ist nun der zweite Fall der bei uns aufläuft. Kann mir hier einer bitte sagen, wie die Rechtslage ist>

Viele Grüße
motoraddiver

Hilfsmittel

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 01.08.2013, 11:51 (vor 4830 Tagen) @ motoraddiver

Hallo,

wenn der Förderbescheid an den AN gerichtet war, ist es grundsätzlich sein Besitz (nicht unbedingt Eigentum). Hier sollte man einfach mal beim Zuschußgeber nachfragen, wie dieser die Eigentumsfrage sieht. Evtl. gab es ja auch schon im Förderbescheid Ausführungen dazu.

--
&Tschüß

Wolfgang

Hilfsmittel

hackenberger, Thursday, 01.08.2013, 12:15 (vor 4830 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Leistungsträger haben ggf im Bescheid eine Aussage, was zu erfolgen ist wenn ein Hilfsmittel vor Abschreibung nicht mehr benötigt wird (Eigentumsvorbehalt).

So hatte ich es zB bei PC Arbeitsplätzen für Blinde.

Es ist grundsätzlich auch hilfreich wenn das Besitzrecht bei AG liegt. Denn dann ist er auch für den Erhalt (ggf Reparatur usw) verantwortlich. Bei elektrischen/ elektronischen Hilfsmittel ist ja auch die Frage der technischen Sicherheit und wer ist hier verantwortlich. Weiter auch der Haftung bei Schäden am/durch dieses Hilfsmittel

Weiter stellt sich dann auch nicht die Frage, darf ich fremdes/privates Eigentum in den Betrieb einbringen>

Ich hatte daher ststs in Absprache mit den Betroffenen den Leistungsanspruch an den AG abgetreten. Dieses hatte auch für den Leistungsträger (DRV) den Vorteil, dass er die Mehrwertsteuer sparte, da der AG vorsteuerabzugsberechtig ist. Somit war dann der Zuschuß ggf höher.

RSS-Feed dieser Diskussion