Hilfsmittel (Allgemeines)
Guten Morgen,
ein MA hat von der deutschen RV durch einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben einen Zuschuß für einen elektrisch, höhenverstellbaren Schreibtisch erhalten. Dieser kostet 1150. Die RV aber bezahlt nur 1000.
Der AG zahlt den Restbetrag.
Jetzt ist der AG der Meinung der Schreibtisch gehört beim Ausscheiden des MA dem AG. Früher war das kein Problem. Die RV zahlte die ganzen Kosten.
Ich habe dem AG einen Vorschlag gemacht, dass der Restbetrag innerhalb von
5 Jahren getilgt sein könne. Der Schreibtisch verliert ja auch an Wert. Aber der AG ist der Meinung, dass die Rechtslage klar sei und der Schreibtisch bei Ausscheiden in den Besitz des AG übergeht. Wer kann mir helfen. Ich möchte mich mit dem AG an einen Verhandlungstisch setzen, aber dafür brauche ich Fakten. Wir haben öfters solche Fälle und ich finde es ungerecht, wenn die RV den größten Teil bezahlt, dass der AG die Hilfsmittel an sich nimmt.
zumal Beträge unter 1000 nach 5 Jahren abgeschriben sind.
Im Voraus Danke
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Viele Grüße
Acryler