Änderungskündigung (Kündigung)

hackenberger, Wednesday, 14.08.2013, 20:50 (vor 3916 Tagen) @ heinrich s

Hallo,

auch hier muss das IA gem. § 85 SGB IX eingebunden werden und es muss zustimmen>

Ist dieses schon erfolgt und was sagt das IA>

Weiter, was ist eigentlich der Grund>

Gibt es einen TV und gibt es dort Regelungen dazu>

Was sagt der BR>

Hat der Betroffene einen Arbeitsrechtschutz>

Hinweise:
Änderungkündigen nimmt man immer unter Vorbehalt an und erhebt Kündigungsschutzklage.

Man lässt sich auf alle Fälle rechtszeitig anwaltlich beraten. Am besten vor Ausspruch.

Betriebsbedingte Änderungskündigungen nur zur Gehaltsabsenkung sind eigentlich nicht zulässig.

Änderungskündigung zur Entgeltsenkung, Bundesarbeitsgericht Az: 2 AZR 126/05 Urteil vom 12.01.2006


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