Verhinderung (Stellvertreter/in)

hackenberger, Thursday, 05.09.2013, 11:15 (vor 3912 Tagen) @ Jürgen II

Hallo,

auch zu Hause bist Du im Dienst in der Arbeit, also nicht vethindert. Dann musst Du halt ggf Termine so planen, dass sie auf Tage fallen in welchem Du im Büro bist. Oder ggf extra ins Büro fahren.

Du bist zwar im Mandat weisungsfrei, aber die Gründe der Verhinderung sind gesetzlich und in der Rechtsprechung vethindert. Telearbeit gehört bisher nicht zu den Gründen der Verhinderung.

Das Ganze ist auch vergleichbar mit Betrieben mit mehreren Gebäuden/ Betriebsteilen.

Weiter muss selbstverständlich auch bei Telearbeitsplatz das Thema Datenschutz/ -sicherheit gewahrt werden. Es muss also sichetgestellt werden/ sein, dass keine Unbefugten/ Dritte Kenntnis/ Einsicht in diese Daten erlangen.

Dieses schließt nach meiner Sicht auch die gemeinsame Nutzung eines PC für private und dienstliche Belange aus.

Das Thema "Telearbeitsplätze" sollte auch per BV geregelt sein und der BR hat hier eine umfangreiche Mitbestimmung.

Weiter gilt auch für Telearbeitsplätze das Thema Arbeitsschutz wie für die Arbeitsplätze/ Räume im Betrieb. Bedeutet auch, dort Arbeitsplatzbegehungen durch den Arbeitsschutzazsschuß incl. BR Vertreter und AG. Auch gilt dort das ArbZG und sofern keine Sonderregelungen per BV, die betrieblichen Arbeitszeitregelungen incl. der Erfassung der Arbeitszeiten.

Fazit: Betreffen Verhinderung hat der AG recht.


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