Wahlrecht für Beamte (Wahlen)

hackenberger, Wednesday, 18.09.2013, 15:39 (vor 4781 Tagen) @ merzs

Hallo,

»» Sorry, bin auch Beamter und auch Beamte sind Menschen ;-)
» Das sehe ich auch so :-)
Das ist doch schon einmal gut ;-)

» » Das SGB IX kennt auch nur schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen.
» » Es unterscheidet also nicht sind es Arbeiter, Angestellte oder Beamte. Sie
» » müssen nur im Betrieb/ Dienststelle arbeiten und das Wahlrecht für den
» » BR/PR haben.
» Wo steht das mit dem Wahlrecht für BR/PR> Das SGB IX hat 160 Paragraphen
» und alle zu lesen ist schwer..
Das steht im SGB IX § 94 und der Kaommentierung und auf den Webseiten hier und in der verlinkten Wahlbroschüre.

» Wenn ich diesen Passus hätte, wäre alles klar..
Findest Du nun ja alles und kannst es dort in Ruhe nachlesen ;-)

» Schon mal danke für die Mithilfe. Bin erst seit 3 Monaten im Amt und habe
» auch noch keine Schulung als PR genießen dürfen, da fehlt halt noch einiges
» an Grundlagen..
Das ist feststellbar und nichts schlimmes. Ein Hinweis gleich darauf wäre nicht falsch gewesen.

Das ist feststellbar. Daher nun dringend auf Schulungen. Ganz besonders
hier nun zum Wahlrecht. Denn ca. 1/3 der Wahlen sind anfechtbar.

» Ich kann mir ja auch nicht vorstellen, dass "normale" Beamte bei der
» Wahl außen vor sind, hätte aber gerne eine Klarstellung bzw. einen
» Gesetzestext oder Kommentar, den ich zitieren kann.
Wie oben erwähnt. SGB IX § 94 und Kommentierung. Sollt/müsste der PR auch haben, denn er muss ja auch darauf achten, dass die Rechte dieser "Menschen" und die Pflichten des AG beachtet werden. Weiter ist er teils auch Beteiligter laut SGB IX. Der BR/PR hat auch das Recht auf Schulung im SGB IX wie auch die SchwbV im BetrVG/PersVG. Beide sollten dieses auch wahrnehmen.

» Kann hierzu jemand was sagen>
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