Rückgabe Schwerbehindertenausweis (Lektüre / Gesetze)

hackenberger, Wednesday, 26.10.2005, 13:09 (vor 6763 Tagen) @ Andrea

Hallo Andrea,

dem ist nichts mehr hinzuzufügen.:-)

Hallo Claus,

was bezweckt der Betroffene mit der Rückgabe>>

PS: Ich kenne auch Aussagen, auch nach Rückgabe des Ausweises muss man die Frage wahrheitsgemäß beantworten, da die Feststellung der Behinderung weiter besteht und der Ausweis nur deklaratorische Zwecke hat.


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