Minderleistung aufgrund einer Schwerbehinderung (Allgemeines)

hackenberger, Thursday, 07.11.2013, 09:43 (vor 4733 Tagen) @ brunnerj

Hallo,

es fehlt leider die Aussage einiges.

Macht er heute eine neue/andere Tätigkeit oder die alte im geringerem Umfang>
Also kann er seine alte Tätigkeit lt. ArbV noch ggf in geringerem Umfang wahrnehmen>
Gibt es einen TV der etwas zu diesem Thema aussagt> Also Umsetzung auf einen anderen Arbeitplatz, wenn man die Leistung nicht mehr schafft> Rückstufung bei Leistungsminderung>

Was sagt der BR dazu, er müsste ja im Rahmen einer Versetzung, denn dieses wäre es hier, zustimmen>

Gibt es behindertenbedingte Gründe dafür, dass die Arbeit nur an 4 anstatt an 5 Tagen erfolgen soll/muss>

Eigentlich sollte man nie einfach ohne fachliche rechtliche Beratung einen neuen ArbV unterschreiben. Es reicht im allgemeinen ein Zusatz zum bestehenden ArbV, zB über die Versetzung.

Der Betroffene hat hier die Rechte aus § 81 Abs 4 und 5 SGB IX. Der AG könnte wegen behinderter Bedingter Leistungseinschränkung Mittel, Lohkostenzuschuß aus der SchwbAV als Ausgleich beantragen.

Darauf hätte das IA eigentlich auch hinweisen sollen.

Thema hatten wir diese Tage erst [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=16605]hier[/link] schon einmal.

PS: Sofern die Leistungseinschränkung behindertenbedingt ist, hätte man gleich die Abmahnung schon angreifen sollen. Denn diese ist dann nicht § 81Abs 4 SGB IX konform.


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