Abmahnung eines Mitarbeiters mit GDB 40% (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 15.11.2013, 14:34 (vor 4724 Tagen) @ pulloverschaf

Hallo,

» Jedoch hat die Dienstelle gesagt, wir sollen nicht vor dem Gespräch mit uns
» allen PR, Dienststelle, Mitarbeiter und SBV dem Mitarbeiter sagen worum es
» im Gespräch geht!
Damit greift der AG unerlaubterweise in deine Amtspflichten und deren Ausübung ein. Kern des Anhörungsrechtes nach § 95 Abs. 2 ist es doch, die inhaltliche Grundlage für die Erfüllung der Verpflichtungen nach § 95 Abs. 1 zu erhalten. Ob das dann ein persönliches Vorab-Gespräch mit dem Betroffenen nötig macht, hängt von den Umständen ab, die ganz allein Du zu beurteilen hast.
Du solltest jetzt in jedem Fall von Deinem AG verlangen, Dir noch vor dem stattfindenden Personalgespräch alle dem AG zur Verfügung stehenden Fakten mitzuteilen und für den Fall der Weigerung (glaubhaft) mit der Aussetzung jeglicher evtl. beabsichtigten Maßnahme drohen.
»
» Schon sehr komisch es geht da um eine Nebentätigkeit innerhalb der
» Krankheit, der Mitarbeiter soll wohl wärend der Krankheit einer
» Nebentätigkeit nachgegangen sein.
»
» Wenn jedoch der Mitarbeiter im Gespräch sagt er hätte nicht gearbeitet wäre
» die Sache vom Tisch.
VOOOORSICHT ! Das ist in dieser Pauschalität Falsch !
Gerade eine SBV sollte mit den arbeitsrechtlichen Feinheiten einer Arbeitsunfähigkeit vertraut sein. Diese AU bezieht sich lediglich auf die ausgeübte Tätigkeit und stellt kein absolutes Arbeitsverbot dar. Wenn die Nebentätigkeit sich nicht negativ auf die Genesung auswirkt, hat sie den AG auch während einer AU überhaupt nicht zu interessieren.

» Jetzt weis ich nicht ob ich mit dem Mitarbeiter vor dem Gespräch ein
» Gespräch führen sollte um zu erfahren was nun richtig ist.

Du solltest den Sachverhalt mit dem AN besprechen, wenn der AG seiner Informationspflicht nachgekommen ist.

» Oder sollte ich Abwarten bis zum Gespräch mit allen>
Das wäre das Falscheste, was du tun kannst. Damit machst du Dich zum Papiertiger.

--
&Tschüß

Wolfgang


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