Blind - Anspruch auf einen Sitzplatz? (Fragen zu einer Behinderung)

hackenberger, Monday, 09.12.2013, 16:19 (vor 3797 Tagen) @ paul1

Hallo,

das SGB IX kennt den Anspruch auf Sitzplatz nicht. Der § 145 SGB IX kennt nur die unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle.

Das Thema Sitzplatz haben diese Verkehrsmittelunternehmen in ihren jeweiligen Bestimmungen geregelt. Also dort einmal nachfragen.

Hier ein Auszug betreffend der DB
Sitzplatzreservierung bei der DB für blinde und andere schwerbehinderte Menschen mit Begleitperson

Für blinde oder andere schwerbehinderte Menschen, denen im Schwerbehindertenausweis die Notwendigkeit einer ständigen Begleitung bescheinigt ist, können bis zu zwei Sitzplätze ohne Entgelt reserviert werden. Voraussetzung für die unentgeltliche Reservierung von Sitzplätzen ist somit das Merkzeichen "Bl" bzw. "B" und der entsprechende Vermerk im
Schwerbehindertenausweis.

Quelle: www.lvf.bayern.de!
Broschüre "Schwerbehinderte Menschen - ihre Rechte"


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