Doppelmantat SBV und BR (Allgemeines)

Det Ste ⌂, Bielefeld, Friday, 10.01.2014, 07:50 (vor 4669 Tagen)

Hallo an alle,

meine Frage, wer hat Erfahrung oder Kenntnis, was ein Doppelmantat an Möglichkeiten bietet > SBV und BR Funktion >> Danke für eine Antwort !!

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Detlef Stemann
SBV in der EKvW

Doppelmantat SBV und BR

hackenberger, Friday, 10.01.2014, 08:40 (vor 4669 Tagen) @ Det Ste

Hallo,

würde Dir ja gerne antworten. Doch leider :-( ist Dein Profil unvollständig, doch für optimale Antworten bedarf es eines vollständigen Profils.

[link=http://www.schwbv.de/forum/user.php>id=2448]Hier[/link] geht es zu Deinem Profil.

Bitte auch einmal diesen Beitrag, [link=http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=13045]Streng geheim - bitte nicht lesen...[/link], lesen und beachten, wie auch die Hinweise/ Bitten auf der Webseite hier!

Doppelmantat SBV und BR

Det Ste ⌂, Bielefeld, Friday, 10.01.2014, 08:58 (vor 4669 Tagen) @ hackenberger

Hallo Herr Hackenberger,

hatte die Info dort schon gelesen, bin aber noch Anfänger im Forum und kam dort nicht weiter, habe nun aber meine Daten eingegeben und hoffe es ist so ok>> Habe schon viel gute Info,s auf den Seiten der SBV erhalten und würde mich gerne mit anderen austauschen !! Vielen Dank noch ein mal

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Detlef Stemann
SBV in der EKvW

Doppelmantat SBV und BR

hackenberger, Friday, 10.01.2014, 09:44 (vor 4669 Tagen) @ Det Ste

Hallo,

ja jetzt ist das Profil besser, es fehlt nur die Angabe des geltenden Arbeitsrecht/gesetz. Denn bei/ in Kirchen gibt es ja verschuedene.

Aber schaue einmal auch unter A-Z und dort bei Doppelmandat und nutze hier zusätzlich mit dem Begriff die Suchfunktion.

PS: Bei Antworten bitte den Hinweis über dem Eingabefeld beachten.
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Doppelmantat SBV und BR

mako, Friday, 10.01.2014, 18:09 (vor 4668 Tagen) @ Det Ste

@ Det Ste
Was meinst Du denn konkret >>
Ich bin seit einiger Zeit in der MAV und SBV (leider ohne Stelli). Für die anderen MAV`ler ist das Doppelmandat kein Problem. Nur die MAV-Vorsitzende sieht das grundlegend anders. Das ist aber eher ihr persönliches Ding. Es gibt leider auch bei Interessenvertretungen Menschen, die gerne der Boss wären und die Grenzen des eigenen Mandates nicht akzeptieren können. Selbst den Begriff "Doppelmandat" sieht sie als falsche Bezeichnung an.
Für unsere Geschäftsführung ist das Doppelmandat hingegen kein Problem.
Man muss halt nur aufpassen, dass man immer klar stellt in welcher Rolle man gerade ist. An ASA-Sitzungen (und anderen Sitzungen mit der GF)nehme ich z.B. als SBV teil. Das ist mir recht wichtig, damit die SBV auch als Gremium gesehen wird, da sie lange Zeit bei uns im Betrieb nicht wirklich vorhanden war.
Ein Vorteil des Doppelmandates für mich ist,z.B., dass ich bei Fortbildungen nicht auf die 20 Tage Grenze, die mir durch das MVG-K als MAV`ler gegeben ist, achten muss.

Doppelmantat SBV und BR

Sternchen, Hannover, Niedersachsen, Wednesday, 15.01.2014, 21:11 (vor 4663 Tagen) @ Det Ste

Hallo Det Ste,

ich habe nur gute Erfahrung mit dem Doppelmandat gemacht.
Zum Beispiel das Problem der fehlenden Informationen oder Streitigkeiten über Sitzungsteilnahmen entfallen komplett. Da bleibt mehr Zeit für die wirklich wichtigen Aufgaben.
Auch Schulungen die nicht speziell für SBVen angeboten werden kann man über seine BR-Funktion eher belegen.
Und auch das Mehr an Arbeit und Aufgaben bereichern den Arbeitsalltag ;-)

Liebe Grüße

Doppelmantat SBV und BR

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 16.01.2014, 09:04 (vor 4663 Tagen) @ Sternchen

Hallo,

auch ich bin seit 20 Jahren BR und seit 9 Jahren SBV.

Das Doppelmandat ist für mich von großem Nutzen, da von vorneherein keine Animositäten oder Profilierungswünsche zwischen den beiden Vertretungen entstanden sind und die möglichen Synergien aus weitergehenden Auskunfts- und Informationsrechten der SBV und den Mitbestimmungsrechten des BR optimal genutzt werden können.
Auch eine gewisse "Arbeitsteilung" (natürlich im Rahmen der Gesetze und unter Beachtung der Verschwiegenheitspflicht) trägt zur effizienten Interessenvertretung bei.
So werden z.B. vom BR die Stellungnahmen der SBV zur Gleichstellung 1:1 (bei leichter Umformulierung) übernommen, sofern die Antragsteller ihre Zustimmung zur Weitergabe gegeben haben. Dann kann der AG in seiner Stellungnahme schreiben, was er will - die Gleichstellung geht durch.
Auch beim BEM/Integrationsverfahren oder bei der Gefährdungsanalyse ergeben sich erhebliche Synergieeffekte.

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&Tschüß

Wolfgang

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