§124 - Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo Kollegen,
habe eine ziemlich spezielle Frage aus dem Bereich des ÖPNV in Verbindung mit dem § 124.
Wenn ein schwerbehinderter/gleichgestellter MA Mehrarbeit gem. §124 ablehnt, muss er dann dennoch "geteilte Dienste" (geteilter Dienst = z.B. 1.Teil 3Std AZ, Pause von ca. 4 Stunden, 2.Teil 5 Std. AZ, gesamte Dienstlänge = 12 Std.) ausüben> Der AG würde nach dem o.g. Beispiel nur eine AZ von 3+5= 8 Std. vergüten. Die Anwesenheit des MA beträgt aber 12 Std. was für sb MA schon eine ziemliche Last ist.
Leider habe ich in den entsprechenden Gesetzen bzw.Kommentaren, Foren usw. nichts von Aussagekraft diesbezüglich gefunden.
Ich vermute, das hier eine Lösung evtl. nur über medizinische Nachweise und §81,4 zu erzielen ist, bzw. da Individualanspruch, u.U. eingeklagt werden muss, bin aber unsicher.
Vielleicht kann mir jemand bei diesem speziellen Thema weiterhelfen> Schon mal vielen Dank im voraus.
Gruß SBV-Michel
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Gruß vom SBV-Michel
Dagegen versucht der BR vorzugehen, es bleibt abzuwarten, in wie weit das von Erfolg gekrönt ist.