Mehrarbeit (Allgemeines)

hackenberger, Wednesday, 15.01.2014, 17:24 (vor 4663 Tagen) @ Koste

Hallo,

lt. immer geltender (alter) BAG Rechtsprechung gilt § 124 SGB IX nur für > 8 Std.

Sonst geht nur § 81 Abs 4 SGB IX. Das bedingt aber, dass die 1 Std. mehr aus Gründen der Behinderung nicht möglich ist, als bedarf es ein ärztl. Attest.

PS: Bitte vervollständige dein Profil um das geltende Arbeitsrecht, BetrVG oder PersVG oder>


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