Mehrarbeit (Allgemeines)
Hallo,
lt. immer geltender (alter) BAG Rechtsprechung gilt § 124 SGB IX nur für > 8 Std.
Sonst geht nur § 81 Abs 4 SGB IX. Das bedingt aber, dass die 1 Std. mehr aus Gründen der Behinderung nicht möglich ist, als bedarf es ein ärztl. Attest.
PS: Bitte vervollständige dein Profil um das geltende Arbeitsrecht, BetrVG oder PersVG oder>