Nachteilsausgleich für Eltern eines Schwb Kindes (Allgemeines)
Hallo,
das SGB IX kennt hier keine besondere Regelung/ Freistellung. Das Ganze ist auch KEIN Thema der SchwbV. Die SchwbV ist ausschließlich für Beschäftigte bzw Bewerber zuständig.
Das hier wäre ggf ein Thema des BR, da allgemeines Arbeitsrecht. Eine Regelung findet sich ggf im BGB und SGB V. Aber beides damit keine Zuständigkeit der SchwbV.
TIPP: Eine hervorragende Webseite mit Infos und Foren für Eltern mit behinderten Kindern gibt's unter
www.intakt.info