Wahl der Schwerbehindertenvertretung (Wahlen)

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Saturday, 29.10.2005, 09:28 (vor 6763 Tagen) @ Dieter Offenbach

Hallo Dieter,
ihr müsst im Zeitraum vom 1.10. bis 30.11. 2006 neu wählen, da ihr außerhalb des festgelegten Zeitraums eure SBV gewählt habt.

SGB IX § 94 Absatz 5 ....Hat außerhalb des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraumes eine Wahl der SBV stattgefunden, wird die SBV in dem auf die Wahl folgenden nächsten Zeitraum der regelmäßigen Wahlen neu gewählt.
Hat die Amtszeit der SBV zum Beginn des für die regelmäßigen Wahlen festgelegten Zeitraums noch nicht ein Jahr betragen (dies ist bei euch nicht der Fall), wird die SBV im übernächsten Zeitraum für regelmäßige Wahlen neu gewählt.

Euer zuständiges Integrationsamt wird dir dies bestätigen.

Grüße
J.Schmitt


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