Einfaches Wahlverfahren (Wahlen)

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Friday, 24.01.2014, 21:47 (vor 4653 Tagen)

Hallo,
in unserer Firma gibt es noch keine Schwerbehindertenvertretung und so wurde durch einen Betriebsratsbeschluss festgelegt, das ich mich als Betriebsratsmitglied um die Wahl einer Schwerbehindertenvertretung kümmern soll.
Um die Wahlversammlung einzuberufen, benötige ich die Liste mit den Schwerbehinderten und gleichgestellten Kollegen.
Meine diesbezüglichen Anfragen werden seit einer Woche ignoriert, die einzige Antwort die ich bekomme ist,das ich als Ansprechpartner nicht akzeptiert werde, sondern nur der erste Betriebsratsvorsitzende. Der erste Vorsitzende kümmert sich um meine Anfragen auch nicht.
Warum dass so ist: Ich möchte mich auch zur Wahl stellen und das gefällt wahrscheinlich jemanden in der oberen Etage nicht und der erste Vorsitzende spielt da mit

Frage: In welcher Frist muss mir die Liste ausgehändigt werden >
Was kann ich tun >

Danke.

Einfaches Wahlverfahren

hackenberger, Friday, 24.01.2014, 22:35 (vor 4653 Tagen) @ gefreiter

Hallo,

die rechtliche Grundlage hier ist § 1 Abs 2 SchwbvWO.

Danach kann der BR hier handeln. Der BR sollte den AG anschreiben und die Unterlagen unter Fristsetzung und ggf gleich unter Hinweis rechtliche Schritte ggf wegen Wahlbehinderung einzuleiten, beim AG anfordern.

Das Handeln des AG hier ist rechtswidrig.

Der BRV sollte dem AG und dem Beauftragten des AG gem § 98 SGB IX hier einmal sehr deutlich die Meinung sagen. Dem BASchwb § 98 SGB IX auch, dass man notfalls gegen ihn persönlich ein OWI Verfahren gem. § 156 Abs 1 Satz 9 SGB IX einleiten müsste. Ihm droht dann persönlich ein OWI von bis zu 10.000,- €.

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