Einfaches Wahlverfahren (Wahlen)
Hallo,
die rechtliche Grundlage hier ist § 1 Abs 2 SchwbvWO.
Danach kann der BR hier handeln. Der BR sollte den AG anschreiben und die Unterlagen unter Fristsetzung und ggf gleich unter Hinweis rechtliche Schritte ggf wegen Wahlbehinderung einzuleiten, beim AG anfordern.
Das Handeln des AG hier ist rechtswidrig.
Der BRV sollte dem AG und dem Beauftragten des AG gem § 98 SGB IX hier einmal sehr deutlich die Meinung sagen. Dem BASchwb § 98 SGB IX auch, dass man notfalls gegen ihn persönlich ein OWI Verfahren gem. § 156 Abs 1 Satz 9 SGB IX einleiten müsste. Ihm droht dann persönlich ein OWI von bis zu 10.000,- .