Schwerbehindertenwahl (Wahlen)

Sigurd, NRW, Monday, 27.01.2014, 10:41 (vor 4650 Tagen)

Hallo,
Ich bin Schwerbehindertenvertreter in einem Krankenhaus, zugleich auch in der MAV.
Wir sind ein Verbund/Diakonie von drei Krankenhäuser, im grössten bin ich der Schwerbehindertenvertreter, wir sind insgesamt ca.1400 Mitarbeiter.
Wir hatten immer für jedes Krankenhaus eine MAV, nun will der Arbeitgeber nur noch eine Gesamt-MAV für alle drei Krankenhäuser, was anscheinend auch sein gutes Recht ist.....sieht wohl die fraglichen erscheinenden Kosteneinsparungen,das Ziel ist eher die MAV zu schwächen.
Meine Frage ist, kann der Arbeitgeber das auch von der Schwerbehindertenvertretung verlangen>
Das heisst nur noch ein Schwerbehindertenverteter/Stellvertretern was meinens Achtens nicht zu bewerkstelligen ist.
Mit freundlichen Grüssen
Sigurd

Schwerbehindertenwahl

hackenberger, Monday, 27.01.2014, 11:33 (vor 4650 Tagen) @ Sigurd

Hallo Sigurd,

die Betriebsgrenzen für die BR/PR/MAV gelten auch für die SchwbV. Wenn das MAVG (Kirchenrecht) hier die Bildung der MAV in dieser Struktur zulässt, gilt es dann auch für die SchwbV.

Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) behinhaltet ja auch vom SGB IX abweichende Regelungen betreffend der Wahl der SchwbV.

Wenn ich aber den § 5 des MAVG richtig lese, ist dieses so nicht möglich. Es sei es kommt § 6 Abs 1 MAVG zur Anwendung. Doch dieses müsste die MAV klären.

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