Schwerbehindertenwahl (Wahlen)

hackenberger, Monday, 27.01.2014, 11:33 (vor 4650 Tagen) @ Sigurd

Hallo Sigurd,

die Betriebsgrenzen für die BR/PR/MAV gelten auch für die SchwbV. Wenn das MAVG (Kirchenrecht) hier die Bildung der MAV in dieser Struktur zulässt, gilt es dann auch für die SchwbV.

Das Mitarbeitervertretungsgesetz (MAVG) behinhaltet ja auch vom SGB IX abweichende Regelungen betreffend der Wahl der SchwbV.

Wenn ich aber den § 5 des MAVG richtig lese, ist dieses so nicht möglich. Es sei es kommt § 6 Abs 1 MAVG zur Anwendung. Doch dieses müsste die MAV klären.


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