Rente mit 63 was ist mit Schwerbehinderten? (Allgemeines)

heido, Hessen, Thursday, 30.01.2014, 16:12 (vor 4648 Tagen)

Hallo,

nachdem nun der Gesetzentwurf eingebracht ist hatte ich gehofft es gäbe auch für Schwerbehinderte Verbesserungen.
Leider habe ich bis jetzt in keinem Forum oder in Nachrichten hierzu etwas gefunden.
Gibt es da keine Verbesserungen - oder wie ist das>

Wisst ihr da genaueres>

Schon mal Danke
heido

Rente mit 63 was ist mit Schwerbehinderten?

hackenberger, Thursday, 30.01.2014, 16:21 (vor 4648 Tagen) @ heido

Hallo heido,

diese Frage solltest/müsstest Du an die Politik/ Parteien oder das Ministerium stellen.

Also, ich habe hier von keiner Sonderregelung für Schwbs gelesen oder gehört. Davon steht auch definitiv nichts im Koalitionsvertrag. Es bleibt also hier wohl bei den bekannten Sonderregelungen der abschlagfreien Rente. Sonst gilt wohl das Thema Rente mit 63 (eigentlich 63 plus) für alle welche die Fakten erfüllen, also in der Regel durchgängig seit dem 18. Lebensjahr beschäftigt waren.

Wir sind hier aber kein Rentenforum!!! Diese Frage wäre eher etwas für das [link=https://www.ihre-vorsorge.de/no_cache/forum.html>tx_mmforum_pi1%5Btag_keys%5D=Altersrente]Forum[/link] der DRV, [link=https://www.ihre-vorsorge.de/no_cache/forum.html>tx_mmforum_pi1%5Baction%5D=list_post&tx_mmforum_pi1%5Btid%5D=23702]etwa hier[/link], in dem genau solche Fragen schon 2013 diskutiert und von Rentenexperten mehrfach beantwortet wurden.

Achtung! Das mit 63 Jahren gilt ohnehin nur für ältere Rentenjahrgänge und nicht für die jüngeren Jahrgänge. Dies bedeutet, dass lediglich bis zum Rentenjahrgang 1952 das 63. Lebensjahr gilt. Bei späteren Jahrgängen wird gestaffelt hinausgeschoben. Außerdem gilt, dass man mit 63 regelmäßig lebenslang eine geringere Rente erhält, als wenn man bis 65 Jahre arbeiten würde. Das kann 50 Euro weniger sein oder 100 Euro weniger, aber auch mal bis zu 150 Euro weniger, als wenn man länger arbeiten würde. Dies einfach deswegen, weil man ja dann weniger Beitragsjahre zusammen bekommt. Also unbedingt vorher von der DRV beraten lassen!

Kontextlinks:
www.rentenpaket.de
[link=http://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Thema-Rente/rentenpaket-gesetzentwurf.pdf;jsessionid=27927C8E662006CEEA03EFBDA9E8975D>__blob=publicationFile]Entwurf RV-Leistungsverbesserungsgesetz[/link]

Rente mit 63 was ist mit Schwerbehinderten?

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 05.02.2014, 10:17 (vor 4642 Tagen) @ heido

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