Frage (Seminare / Fortbildung)

mietze_katz, Oberbayern, Sunday, 02.02.2014, 19:17 (vor 3740 Tagen) @ Dirk1

Hallo Dirk,

ich schließe mich der Antwort von Wolfgang an, es steht aus rechtlicher Sicht dem Seminarbesuch nach aller Wahrscheinlichkeit nichts entgegen. Schwierigkeiten von Seitens des AG sind jedoch damit nicht auszuschließen, Du musst aufgrund der betrieblichen Gegebenheiten (z.B. weil Du der einzige Vertrauensmann bist oder weil Du häufig im Amt bist) die Norwendigkeit darstellen. Ich hab die Erfahrung gemacht, argumentieren bringt mehr wie sich stur hinter Gesetze zu verschanzen.

Ich verstehe allerding nicht den Hinweis von Dir, dass an Deinem ersten Arbeitstag auch gleich BR-Sitzung ist, dieser hat mit einem Seminarbesuch der SchwbV nicht zu tun, die SchwbV wählt und beschließt den Besuch der Seminare selbst und eigenständig.


VG

Sepp


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