BEM und Dienstunfähigkeit DDU (BEM)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 04.02.2014, 10:10 (vor 3756 Tagen) @ Heiko

Hallo Heiko,

» Mich würde folgender Sachverhalt interessieren, schließt ein laufendes
» DDU-Verfahren ein BEM Verfahren aus, oder ist beides gleichzeitig möglich.
» Welches der Verfahren ist höher zu bewerten.
Es gibt keine Rangfolge für diese beiden Maßnahmen.
Über die Erforderlichkeit eines BEM vor DDU wird viel vor Gericht gestritten, weil die DDU, unabhängig von der Untersuchung, der Dienstherr entscheiden kann.

Die beamtenrechtliche Würdigung deiner Frage ist für mich zu komplex um eine belastbare Antwort zu geben. Dies ist was für Fachleute im Beamtenwesen.
Darum verweise ich dich in dieser Angelegenheit auf den "Beamtentalk". In diesem Forum findest du viel Infos zu deiner Frage.

Siehe hier:
http://www.beamtentalk.de/

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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