Nachwahl Vertreter (Wahlen)

eichenschild, Hessen, Tuesday, 04.02.2014, 13:45 (vor 4642 Tagen)

Hallo,

ich habe in verschiedenen Forum Einträgen gelesen, dass es notwendig ist einen Vertreter nach zu wählen.

Da unsere SBV im letzten Jahr neu gewählt werden musste haben wir Wahlen durchgeführt. Alle Kollegen, die auch Stimmen erhalten haben, haben die Stellvertretung abgelehnt.

Zur Zeit habe ich mich mit unserem PR/BR abgesprochen. Dieser Übernimmt meine Aufgaben während meiner Abwesenheit.

Da in diesem Jahr wieder die Wahlen anstehen, stellt sich mir die Frage, ob ich zum jetzigen Zeitpunkt noch mal ein Wahlverfahren für die Stellvertretung starten soll>

Gruß vwsbv

Nachwahl Vertreter

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 04.02.2014, 16:42 (vor 4642 Tagen) @ eichenschild

Hallo,

grundsätzlich muß die Nachwahl so lange versucht werden, bis es wieder einen Stelli gibt.
Das alle die Wahl abgelehnt haben, spricht für eine schlechte Vorbereitung.
Schließlich sollte man als SBV schon auch selbst sich um KandidatINNen kümmern, man muß ja dann mit ihnen zusammenarbeiten. Und ein geeigneter Kandidat/Kandidatin muß ja auch nicht selbst schwerbehindert/gleichgestellt sein.

Mit dem PR/BR kannst Du "vereinbaren", was Du willst, es ändert nichts an der Tatsache, daß ohne Stelli Deine "Schäflein" während Deiner Abwesenheit ohne Vertretung sind. Die spezifischen Rechte der SBV lassen sich nun mal nicht rechtswirksam auf den PR/BR übertragen.

--
&Tschüß

Wolfgang

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