Kündigung durch AN (Kündigung)
Hallo Micha,
der Arbeitgeber muss dich über seine Entscheidungen gemäß § 95 (2) SGB IX anhören.
Hier entscheidet aber der Arbeitnehmer!
Über die Berichtigung der Liste bekommst du auf jeden Fall die Info.
Eine gute Zusammenarbeit mit der Personalstelle bzw. BASchwb wird solche Infos aber auch zwischenzeitlich, also bei Anfall, möglich machen.
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Herzlichen Gruß
Hans-Peter