Urlaubstag trotz ärztlicher Bescheinigung (Allgemeines)

t.mindermann, Hessen, Friday, 21.02.2014, 10:25 (vor 4626 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe ja jetzt schon einige Gesetze gewälzt bin aber nicht fündig geworden.
Folgender Sachverhalt:
Eine schwerbehinderte Mitarbeiterin, GdB 50, Teilerwerbsgemindert.
Diese MA hatte im Rahmen einer klinischen Medikamentenstudie, die direkt mit der Behinderung zusammensteht, einen ganztätgigen Untersuchungstermin im Krankenhaus. Dieses meldete sie auch vorher so dem AG an.
Am Folgetag gab die Mitarbeiterin eine ärztliche Bescheinigung ab, das sie an diesem Tag in ärztlicher Behandlung war.
Jetzt möchte der AG, das die MA einen Tag Urlaub nimmt, da sie ja im Rahmen der klinischen Studie beim Arzt war und eigentlich nicht krank.

Wie ist denn der rechtliche Sachverhalt bzw. kann ich als SBV da überhaupt igendetwas machen>

LG
Lawarna

Urlaubstag trotz ärztlicher Bescheinigung

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 21.02.2014, 17:32 (vor 4626 Tagen) @ t.mindermann

Hallo Lawarna,

» ich habe ja jetzt schon einige Gesetze gewälzt bin aber nicht fündig
» geworden.
Das glaub ich die gerne, denn es gibt nicht zu jedem Sachverhalt ein Gesetz.

» Jetzt möchte der AG, das die MA einen Tag Urlaub nimmt, da sie ja im Rahmen
» der klinischen Studie beim Arzt war und eigentlich nicht krank.
Die Antwort :-( findest du unter A-Z Stichwort Arztbesuch.

» Wie ist denn der rechtliche Sachverhalt bzw. kann ich als SBV da überhaupt
» igendetwas machen>
Der geschilderte Fall wäre m.E. es schon wert mit dem AG bzw. BASchwb zu sprechen um hier für die Kollegin eine positive Regelung zu finden.

Tipp (auch für MitleserInnen):
Solche oder ähnliche Sachverhalte könnten auch in einer Integrationsvereinbarung präventiv geregelt werden.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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