Aufhebungsvertrag - SBV am Standort (Allgemeines)

Eva_1, Bayern, Thursday, 27.02.2014, 08:53 (vor 4620 Tagen) @ Garten

Guten Morgen

ich krieg graue Haare bei dem was alles so passiert und was ich selber tagtäglich neues erleben muss.

Ich kann nur jedem raten die offizielle Stellen - sprich Integrationsamt und Arbeitsagentur - und zwar BEVOR ein Aufhebungsvertrag unterzeichnet ist, einzuschalten.

Wir haben den Fall, dass nach unterschriebenem Aufheber mit Einhaltung der Kündigungsfrist, trotz Zusage aller Stellen das es nicht zu einer Sperre bei der AA kommt, genau dies geschehen ist.
Und zwar nicht nur einen 3 monatige Sperre, sondern dem ehemaligen Kollegen wurde seitens der AA eine weitere 6 monatige Wartezeit erklärt. Erst danach könne er Leistung seitens der AA erhalten. Was das nach sich zieht brauche ich Euch nicht erklären.
Der Klageweg vor dem Sozialgericht stehe ja jedem offen.

Beste Grüße


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