Krankheit - Einschätzung durch Chef (Allgemeines)

ferluipear, Hamburg, Friday, 28.02.2014, 10:31 (vor 4619 Tagen)

Hallo,
an mich ist ein Chef herangetreten. Es geht um eine schwerbehinderte Kollegin, die Ausfallzeiten hat. Wird jetzt ein BEM-Fall.
Eigentlich ist es eine körperliche Behinderung. Jedoch ist sie auch in psychologischer Behandlung, was ja nicht unbedingt was heißt. Aufgrund von Stress.
Der Chef hat mich gefragt, wie er einschätzen soll, ob die Kollegin nicht will, oder nicht kann. Überchef sagt, er hat da vollstes Vertrauen in den Chef /bzw pauschal die Chefs. Das war nicht personalisiert.
Ich sehe sowohl die körperliche als auch die psychische Beeinträchtigung.

Nichts desto trotz möchte der Chef von mir wissen, wie er sich verhalten soll. Wie soll er mit der Verantwortung umgehen, die ihm übertragen wurde>

Ich wünsche mir hier keine Lösung, das könnt Ihr gar nicht.
Aber was sagt Ihr dazu>
Gruss
ferlui

--
MfG
ferlui

Krankheit - Einschätzung durch Chef

Alto, Sachsen Anhalt, Friday, 28.02.2014, 11:10 (vor 4619 Tagen) @ ferluipear

Hallo,

ist doch ganz klar, die Kollegin kann nicht, sonnst wäre sie doch nicht krank.

VG

--
Alto

Krankheit - Einschätzung durch Chef

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.02.2014, 12:06 (vor 4619 Tagen) @ ferluipear

Servus ferluipear,

» an mich ist ein Chef herangetreten. Es geht um eine schwerbehinderte
» Kollegin, die Ausfallzeiten hat.
Ich gehe mal davon aus, dass dies die ordentliche Beteiligung gemäß § 95(2) bzw. 84(2) ist. ;-)

» Wird jetzt ein BEM-Fall.
Bedeutet, dass sie 6 Wochen im zurückliegenden Betrachtungstzeitraum erkrankt war. Nun muss sie erst mal einem BEM zustimmen.

» Eigentlich ist es eine körperliche Behinderung. Jedoch ist sie auch in
» psychologischer Behandlung, was ja nicht unbedingt was heißt. Aufgrund von
» Stress.
Hast du mir diesbezüglich gesprochen oder woher hast du das Wissen, dass die KT damit zusammenhängen>

» Der Chef hat mich gefragt, wie er einschätzen soll, ob die Kollegin nicht
» will, oder nicht kann.
Wenn es ein richtiges BEM wird, und dies hoffe ich doch bei euerer Behördengröße, dann ist doch nicht er allein im Gespräch mit der Kolln.
Außerdem soll er nicht schätzen, sondern im gespräch soll geklärt werden ob betriebliche Belange für die KT ausschlaggebend sind bzw. wie ihr geholfen werden kann.

» Überchef sagt, er hat da vollstes Vertrauen in den
» Chef /bzw pauschal die Chefs. Das war nicht personalisiert.
Da stellt sich doch gleich die Frage wer lt. Dienstvereinbarung die Gespräche führt.

» Nichts desto trotz möchte der Chef von mir wissen, wie er sich verhalten
» soll. Wie soll er mit der Verantwortung umgehen, die ihm übertragen wurde>
Reden reden und reden um oben erwähntes Ziel zu erreichen. Und dies bitte mit deiner Anwesenheit.

» Ich wünsche mir hier keine Lösung, das könnt Ihr gar nicht.
Da hast du Recht! Lösen musst du es selbst. Denke aber bitte mal nach ob ihr ein vernünftiges BEM bzw. eine Dienstvereinbarung dazu habt.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Krankheit - Einschätzung durch Chef

ferluipear, Hamburg, Friday, 28.02.2014, 12:57 (vor 4619 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Hi Hans-Peter,
danke für Deine Antwort.

» » an mich ist ein Chef herangetreten. Es geht um eine schwerbehinderte
» » Kollegin, die Ausfallzeiten hat.
» Ich gehe mal davon aus, dass dies die ordentliche Beteiligung gemäß § 95(2)
» bzw. 84(2) ist. ;-)

Er hat ihr geraten, sich an mich zu wenden, das hat sie gemacht, daraufhin habe ich mit beiden gesprochen. Herangetreten ist der Chef mit dem Informationsbedarf, den er nicht hat, nicht haben kann, und der Frage, wie er damit umgehen soll.


» » Wird jetzt ein BEM-Fall.
» Bedeutet, dass sie 6 Wochen im zurückliegenden Betrachtungstzeitraum
» erkrankt war. Nun muss sie erst mal einem BEM zustimmen.

Das ist auf dem Weg.

»
» » Eigentlich ist es eine körperliche Behinderung. Jedoch ist sie auch in
» » psychologischer Behandlung, was ja nicht unbedingt was heißt. Aufgrund
» von
» » Stress.
» Hast du mir diesbezüglich gesprochen oder woher hast du das Wissen, dass
» die KT damit zusammenhängen>

Sie hat mir von Stress und den körperlichen Problemen erzählt.

»
» » Der Chef hat mich gefragt, wie er einschätzen soll, ob die Kollegin
» nicht
» » will, oder nicht kann.

» Wenn es ein richtiges BEM wird, und dies hoffe ich doch bei euerer
» Behördengröße, dann ist doch nicht er allein im Gespräch mit der Kolln.
» Außerdem soll er nicht schätzen, sondern im gespräch soll geklärt werden ob
» betriebliche Belange für die KT ausschlaggebend sind bzw. wie ihr geholfen
» werden kann.

Das ist bei körperlichen Erkrankungen möglich. Ich habe ja nicht nur den Fall. Und ich weiß, wie schwierig es teils für die Kollegen selber ist, sich zu öffnen. Auch wenn wir im BEM genau diese Chance bieten. Niemand muss sich öffnen, das ist Freiwilligkeit im BEM, aber wer sich ganz verschließt, dem kann oft nur schwer geholfen werden.

Wenn sich Mitarbeiter "erst" im BEM öffnen, was ja sehr gut ist, weil man ihnen dann helfen kann, was läuft vorher>

»
» » Überchef sagt, er hat da vollstes Vertrauen in den
» » Chef /bzw pauschal die Chefs. Das war nicht personalisiert.
» Da stellt sich doch gleich die Frage wer lt. Dienstvereinbarung die
» Gespräche führt.

Das BEM-Gespräch ist geregelt, nur sowas beginnt und endet ja nicht damit. Wie ist es mit seiner Fürsorgepflicht>
Was muss Chef tun, wenn er es nicht einschätzen kann, bevor ein BEM-Fall draus wird> Ich sehe es, Reden hilft. Nur mit Kollegin und mir/PR oder wo kann er sich noch Rat holen>

Ein bisschen hat er Angst Fehler zu machen, wobei ich eigentlich sage, niemand kann ihm anlasten, wenn er etwas tut/versucht und viel redet. Er ist nicht zum Erfolg verdammt.
Reden reden reden.

--
MfG
ferlui

Krankheit - Einschätzung durch Chef

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 28.02.2014, 13:09 (vor 4619 Tagen) @ ferluipear

Servus ferlui,

» Das BEM-Gespräch ist geregelt, nur sowas beginnt und endet ja nicht damit.
Aus deinen Ausführungen ging leider nicht hervor wer bei dem Gespräch i.d.R. anwesend ist. Was sagt denn die DV dazu>

» Wie ist es mit seiner Fürsorgepflicht>
Die hat er immer, egal ob sbM oder nicht.
Gibt es bei euch sog. Fürsorge- oder Teilhabe richtlinien wie in den Bundesländern> Da könnte auch was geregelt sein.

» Was muss Chef tun, wenn er es nicht einschätzen kann, bevor ein BEM-Fall
» draus wird> Ich sehe es, Reden hilft. Nur mit Kollegin und mir/PR oder wo
» kann er sich noch Rat holen>
Wenn die Kolln. zustimmt wäre ggf. ein Gespräch mit dem IFD sinnvoll.
Erst IFD und Kolln und dann erst BEM-Gespräch.
Habe da nur gute Erfahrungen bzw. Rückmeldungen.

» Ein bisschen hat er Angst Fehler zu machen, wobei ich eigentlich sage,
» niemand kann ihm anlasten, wenn er etwas tut/versucht und viel redet. Er
» ist nicht zum Erfolg verdammt.
» Reden reden reden.
Schade, dass euere DV keine Schulungspflicht für die BEM-Gesprächsleiter vorsieht. Dann täte er sich leichter.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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