Eingliederungsmassnahme (Allgemeines)

Sigurd, NRW, Wednesday, 05.03.2014, 11:25 (vor 4614 Tagen)

Hallo,

ich habe ein Fall wo ich Ihr Wissen benötige.
In unserem Krankenhaus, bereich Küche ist eine vollzeibeschäftigte schwerbehinderte Küchenhilfe längere Zeit Krank gewesen, und ist num im BEM, macht z.Z. 4 Std.
Die Arbeitszeit geht immer eine ganze Woche (Mo.-So.)und dann im Wechsel ist in der anderen Woche die andere Belegschaft-Schicht dran...
Die betreffende Person wollte z.Z. aber nicht mehr Samstag und Sonntag arbeiten, kann sie das ablehnen, weil der Arbeitgeber besteht darauf, das sie die ganze Woche durcharbeitet, auch das Wochenende betreffend>

Mit freundlichen Grüssen
Sigurd

Eingliederungsmassnahme

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Wednesday, 05.03.2014, 16:16 (vor 4614 Tagen) @ Sigurd

Hallo Sigurd,

» In unserem Krankenhaus, bereich Küche ist eine vollzeibeschäftigte
» schwerbehinderte Küchenhilfe längere Zeit Krank gewesen, und ist num im
» BEM, macht z.Z. 4 Std.
Ist dies wirklich ein BEM oder eine Wiedereingliederung nach langer Kranheit (Hamburger Modell)>

» Die betreffende Person wollte z.Z. aber nicht mehr Samstag und Sonntag
» arbeiten, kann sie das ablehnen, weil der Arbeitgeber besteht darauf, das
» sie die ganze Woche durcharbeitet, auch das Wochenende betreffend>
Ablehnen kann sie erst mal gar nichts.
Sollte sie aber aus gesundheitlichen Gründen eine Änderung im Schichtplan benötigen, dann muss sie eine Bescheinigung beibringen.
Dann ist der AG gefordert gemäß § 81 (4) einen behindertengerechten Apl anzubieten.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Eingliederungsmassnahme

elschwoabos, NRW, Monday, 10.03.2014, 10:39 (vor 4609 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Ist dies wirklich ein BEM oder eine Wiedereingliederung nach langer
» Kranheit (Hamburger Modell)>
»

» Sollte sie aber aus gesundheitlichen Gründen eine Änderung im
» Schichtplan benötigen, dann muss sie eine Bescheinigung beibringen.
» Dann ist der AG gefordert gemäß § 81 (4) einen behindertengerechten Apl
» anzubieten.

Und dann wiederum wäre es gut, wenn diese Bescheinigung im Rahmen eines (echten) BEM-Verfahrens auf den Tisch käme. Dann ist es schwieriger für den AG zu sagen: Nein, einen passenden Arbeitsplatz habe ich nicht.
Denn dann sind mehr Akteure beteiligt.

Hardy

--
Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

Eingliederungsmassnahme

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 10.03.2014, 13:17 (vor 4609 Tagen) @ Sigurd

» Hallo,
»
Hallo,

» Die betreffende Person wollte z.Z. aber nicht mehr Samstag und Sonntag
» arbeiten, kann sie das ablehnen, weil der Arbeitgeber besteht darauf, das
» sie die ganze Woche durcharbeitet, auch das Wochenende betreffend>
Es dürfte kaum einen objektiven medizinischen Grund geben, daß Beschäftigte nicht Samstag und Sonntag arbeiten können/dürfen. Zwar können 7 Tage am Stück zu lange sein, aber die freien Tage müssen nicht unbedingt Samstag/Sonntag sein.
Da wäre ich auch als SBV etwas zurückhaltend, hier "zu Diensten" zu sein, da man mit derartigen Einschränkungen in einem Schichtbetrieb die Einsatzmöglichkeiten von sbM evtl. arbeitsplatzgefährdend begrenzt
»
» Mit freundlichen Grüssen
» Sigurd

--
&Tschüß

Wolfgang

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