Teilnahme an Tagung während Erkrankung? (Allgemeines)
Hallo rollo,
hier auchn noch mal zur Unterstützung die Definition von Arbeitsunfähigkeit der AU-Richtlinien (§ 2 Abs. 1 AU-RL):
"Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Versicherte auf Grund von Krankheit
ihre zuletzt vor der Arbeitsunfähigkeit ausgeübte Tätigkeit nicht mehr oder nur unter der Gefahr der Verschlimmerung der Erkrankung ausführen können." (Fettung von mir)
http://www.g-ba.de/downloads/62-492-817/AU-RL_2013-11-14.pdf
Dazu ergänzend ErfK, Dörner, § 3 BUrlG, Rn. 31:
"Dem AN kann ein heilungsförderndes Verhalten und eine bestimmte Verhaltensweise bzgl. seiner Gesundheit nicht vorgeschrieben werden."
Solange also Deine Teilnahme nicht verschlimmernd wirkt und/oder ausdrücklichen ärztlichen Anweisungen (zB "Bettruhe" ) widerspricht, geht es Deinen AG nix an, was Du treibst.
Ich habe auch schon während AU unbeanstandet vom AG als ehrenamtlicher Richter am Sozialgericht an Verhandlungen teilgenommen.
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&Tschüß
Wolfgang