Teilnehme von Sehbehinderten (Wahlen)
Hallo,
bei uns wird am 17.03. der neue Betriebsrat gewählt - Listenwahl. Jetzt sprach uns ein Sehbehinderter Kollege an, der die Aushänge nicht lesen kann.
Frage: Ist es zulässig ihm die Aushänge per Mail zuzusenden>
Darf er Briefwahl machen>
Danke+Gruß, Cordula
