Versetzung / Direktionsrecht (Allgemeines)

hintzi, Rostock, Thursday, 06.03.2014, 11:10 (vor 4614 Tagen)

Guten Tag allerseits,

heute muß ich mal in eigener Sache aktiv werden.
Ich bin der SBV und mit einem Grad v. 40 gleichgestellt.
Demnächst -ab August- wäre für mich keine Arbeit mehr für mich an meinem Standort (im Arbeitsvertrag als Arbeitsort angegeben). AG möchte mich gerne an einem anderen Standort weiterbeschäftigen, der aber von meinem Wohnort 120km Landstraße, bzw. 150km Autobahn/Landstraße (105 Min.)entfernt liegt. zZ. Arbeitsweg 7km.
Also pro Tag mind. 240km Fahrstrecke und ca.210 Min. Fahrzeit. Der AG sagt er kommt damit seiner Fürsorgepflicht (http://www.brennecke.pro/137282/Die-Fuersorgepflicht-des-Arbeitgebersnach), in dem er mir Arbeit gibt. Ich sehe es etwas anders, da diese Mehrkosten in Höhe von ca. 600,- Euro Spritkosten über die Hälfte an mir hängen bleibt, da der AG eine Kilometerpauschale von 2,58 Euro bezahlt. Ich weiß auch das das kein Thema vom SBV ist sondern BR über die Mehrbelastungen des AN zu werten. Aber die fast 4 Stunden Fahrzeit mit zwischendurch von 7.00 -16.00 Uhr zu arbeiten sind für mich nicht zu packen. Durch meine Erkrankung kann ich nicht so lange durchgehen fahren ohne Pausen. Und das wäre wieder ein Thema der SBV.
MfG
Hintzi

Versetzung / Direktionsrecht

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 06.03.2014, 11:23 (vor 4613 Tagen) @ hintzi

Hallo,

auch in eigener Sache solltest Du doch den § 84 Abs. 1 SGB IX im Kopf haben >>>

--
&Tschüß

Wolfgang

Versetzung / Direktionsrecht

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 06.03.2014, 11:27 (vor 4613 Tagen) @ hintzi

Hallo Hintzi,

» Demnächst -ab August- wäre für mich keine Arbeit mehr für mich an meinem
» Standort (im Arbeitsvertrag als Arbeitsort angegeben).
Das ist der Kern der Angelegenheit!
Wird der Standort geschlossen>
Wenn nein, was bleibt am Standort erhalten>
Wer behauptet, dass keine Arbeit da ist>
Siehst du das auch so>

Wenn es wirklich "hart auf Hart" kommt wird es eine Änderungskündigung.
Dabei ist wiederum das IA vom AG einzuschalten.
Und dann kommt es eben darauf an ob du Alternativen (am alten Stanort) aufzeigen kannst.

PS: Geht es nur um dich oder sind mehr Koll. betroffen. Ggf. muss auch ein Sozialplan und Interessensausgleich erstellt werden. Dies wäre Aufgabe des BR unter Zuhilfenahme der Gewerkschaft oder eines RA.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Versetzung / Direktionsrecht

hintzi, Rostock, Thursday, 06.03.2014, 11:54 (vor 4613 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Danke für die schnellen Rückmeldungen,

Standort bleibt erhalten.
Wir sind 2 Unternehmen die aber zusammengehören. BR,SBV,Chef alle sind für beide zuständig. Das Hauptunternehmen bleibt am Standort, nur die Tochterniederlassung wird geschlossen. Wir sind noch 4 MA in der zu schließenden Niederlassung. Beide Unternehmen befassen sich mit der gleichen Aufgabe, nur durch Details unterscheiden sich diese. Hauptunternehmen macht Erwachsenenqualifizierung und wir machen die Jugendausbildung. Aber an diesem Standort ist keine Maßnahme mehr für mich. Mein chef sagt das für mich keine Beschäftigung mehr vorliegt, da alle Maßnahmen im august auslaufen und er sich auf keine neuen mehr bewirbt. Obwohl Maßnahmen im Angebot (AA,Jobcenter)sind.
zZ. bin von einer Versetzung nur ich betroffen, da evtl eine Kündigung und 1x Rente ansteht bei den anderen MA.
Für mich ist eigentlich der Hauptgrund diesen neuen Standort abzulehnen die unverhältnismaßige Aufwendung an Fahrzeit und die Mehrkosten für die Fahrerei. Wenn die Hälfte des Einkommens (Mindestlohn im Bildungsektor)für Sprit draufgeht ist das nicht mehr sozial.

Versetzung / Direktionsrecht

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 06.03.2014, 13:27 (vor 4613 Tagen) @ hintzi

Servus Hintzi,

» Standort bleibt erhalten.
» Wir sind 2 Unternehmen die aber zusammengehören. BR,SBV,Chef alle sind für
» beide zuständig. Das Hauptunternehmen bleibt am Standort, nur die
» Tochterniederlassung wird geschlossen. Wir sind noch 4 MA in der zu
» schließenden Niederlassung. Beide Unternehmen befassen sich mit der
» gleichen Aufgabe, nur durch Details unterscheiden sich diese.
» Hauptunternehmen macht Erwachsenenqualifizierung und wir machen die
» Jugendausbildung. Aber an diesem Standort ist keine Maßnahme mehr für mich.
» Mein chef sagt das für mich keine Beschäftigung mehr vorliegt, da alle
» Maßnahmen im august auslaufen und er sich auf keine neuen mehr bewirbt.
» Obwohl Maßnahmen im Angebot (AA,Jobcenter)sind.
Sind im anderen Betriebsteil freie Arbeitsplätze bzw. werden in absehbarer Zeit welche frei (Rente, Schwanger, ATZ, Teilzeit, etc.)>
Wenn ja, hast du ungefähr dieselbige Qualifikation>

» Für mich ist eigentlich der Hauptgrund diesen neuen Standort abzulehnen die
» unverhältnismaßige Aufwendung an Fahrzeit und die Mehrkosten für die
» Fahrerei. Wenn die Hälfte des Einkommens (Mindestlohn im Bildungsektor)für
» Sprit draufgeht ist das nicht mehr sozial.
Das ist alles "Pille-Palle", auch wenn es für dich persönlich weh tut.

Nur mit positiven Antworten auf die obigen Fragen kommst du weiter.

DSu solltest auch schon mal an Rechtsschutz denken und deine Gewerkschaft kontaktieren.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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