Teilnahme eines BR-Mitgliedes (Wahlen)

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 06.03.2014, 12:45 (vor 4612 Tagen)

Hallo zusammen,

irgentwie such ich seit 2 Tagen und findes nichts: Bei uns steht in den nächsten Wochen die Wahl (Vereinfachtes Wahlverfahren)der/des Stellvertreter der SchwbV an. Bisher war es es immer so, dass bei der Wahlversammlung ein Mitglied des BR anwesend war und dieser natürlich gleich zum Wahlleiter "verhaftet" wurde. Nur finden wir jetzt irgentwie keine rechtliche Grundlage, die eine Teilnahme eines BR-Mitgliedes begründet bzw. rechtfertigt.
Auf welcher Basis dieses bei den vorangegangenen Wahlen ging, weis ich nicht, da es mich das erste Mal mit dieser Problematik trifft.


MfG

Sepp

Teilnahme eines BR-Mitgliedes

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 06.03.2014, 18:56 (vor 4612 Tagen) @

Servus Hans-Peter,

wieder mal einen herzlichen Dank für Deine aussagefähige Antwort.

Einen kleinen Widerspruch finde ich jedoch auf Deiner "wahlversammlung.html". Dort ist der Betriebsrat bzw. Personalrat und Arbeitnehmervertretungen als teilnahmeberechtigt angeführt.
Oder kann das Gremium Betriebsrat als ganzes teilnehmen (Zweckmässigkeit mal ausser acht) oder einen teilnehmenden Vertreter per Beschluss entsenden>

VG
Sepp

Teilnahme eines BR-Mitgliedes

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Sunday, 09.03.2014, 19:38 (vor 4609 Tagen) @ mietze_katz

Servus Sepp,

» Einen kleinen Widerspruch finde ich jedoch auf Deiner
» "wahlversammlung.html". Dort ist der Betriebsrat bzw. Personalrat und
» Arbeitnehmervertretungen als teilnahmeberechtigt angeführt.
Da hast du natürlich Recht.
Hab ich wieder zu schnell gelesen.
BR hat natürlich Teilnahmerecht bei der erstmaligen Wahlversammlung, wenn er Einladender ist.
Die Teilnahme des BR-Mitglieds ergibt sich aus § 19(2) SchwbVWO
Dies ist so unter Wahlversammlung.html beschrieben.

Generelle Teilnahme bei späteren Wahlversammlungen siehe hier:
http://www.schwbv.de/forum/board_entry.php>id=11625#p11631

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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