Wahl des Wahlvorstandes (Wahlen)

pudicam, Berlin, Monday, 10.03.2014, 13:21 (vor 4608 Tagen)

Schönen guten Tag,

ich bin SBV auf örtlicher und Bezirks-Ebene in einem Betrieb des öffentlichen Dienstes.

Da es bis dato kein Haupt-SBV im Betrieb gibt, soll dieser erstmalig gewählt werden. Dazu soll eine Wahlversammlummlung zur Wahl des Wahlvorstandes initiiert werden. Die Wahlberechtigten sind örtliche und Bezirks-SBV (da unter 10).

Zur Wahl des Haupt-SBV hat ein Bezirks-SBV "doppeltes" Stimmrecht. Ist dies auch bei der Wahl des Wahlvorstandes so oder gilt dort die Abstimmung nach "Köpfen" >

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Sonnige Grüße
pudicam

Wahl des Wahlvorstandes

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 10.03.2014, 14:28 (vor 4608 Tagen) @ pudicam

Hallo Pudicam,
» Zur Wahl des Haupt-SBV hat ein Bezirks-SBV "doppeltes" Stimmrecht. Ist dies
» auch bei der Wahl des Wahlvorstandes so oder gilt dort die Abstimmung nach
» "Köpfen" >
Der § 22 (1) SchwbWO verweist auf § 1 und in diesem steht nichts vom doppelten Stimmrecht.
Somit zählen hier "Köpfe"!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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