Wahl des Wahlvorstandes (Wahlen)
Schönen guten Tag,
ich bin SBV auf örtlicher und Bezirks-Ebene in einem Betrieb des öffentlichen Dienstes.
Da es bis dato kein Haupt-SBV im Betrieb gibt, soll dieser erstmalig gewählt werden. Dazu soll eine Wahlversammlummlung zur Wahl des Wahlvorstandes initiiert werden. Die Wahlberechtigten sind örtliche und Bezirks-SBV (da unter 10).
Zur Wahl des Haupt-SBV hat ein Bezirks-SBV "doppeltes" Stimmrecht. Ist dies auch bei der Wahl des Wahlvorstandes so oder gilt dort die Abstimmung nach "Köpfen" >
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sonnige Grüße
pudicam