Wahl des Wahlvorstandes (Wahlen)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Monday, 10.03.2014, 14:28 (vor 4608 Tagen) @ pudicam

Hallo Pudicam,
» Zur Wahl des Haupt-SBV hat ein Bezirks-SBV "doppeltes" Stimmrecht. Ist dies
» auch bei der Wahl des Wahlvorstandes so oder gilt dort die Abstimmung nach
» "Köpfen" >
Der § 22 (1) SchwbWO verweist auf § 1 und in diesem steht nichts vom doppelten Stimmrecht.
Somit zählen hier "Köpfe"!

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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