Wahl des Wahlvorstandes (Wahlen)
Hallo Pudicam,
» Zur Wahl des Haupt-SBV hat ein Bezirks-SBV "doppeltes" Stimmrecht. Ist dies
» auch bei der Wahl des Wahlvorstandes so oder gilt dort die Abstimmung nach
» "Köpfen" >
Der § 22 (1) SchwbWO verweist auf § 1 und in diesem steht nichts vom doppelten Stimmrecht.
Somit zählen hier "Köpfe"!
--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter