ASA-Sitzung (Allgemeines)

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Tuesday, 11.03.2014, 19:29 (vor 4608 Tagen)

Hallo liebes Forum,
ich als VP nehme das erste mal an einer ASA Sitzung teil und wundere mich das
dort nicht der Arbeitgeberbeauftragte für Schwb eingeladen wird.
Hat der Beauftragte nicht auch das Recht bzw. die Pflicht teilzunehmen >

Vielleicht könnt ihr mir ja eine Antwort geben >

Gruß an das tolle Forum:ok:

--
gefreiter

ASA-Sitzung

elschwoabos, NRW, Wednesday, 12.03.2014, 06:53 (vor 4608 Tagen) @ gefreiter

» Hallo liebes Forum,
» ich als VP nehme das erste mal an einer ASA Sitzung teil und wundere mich
» das
» dort nicht der Arbeitgeberbeauftragte für Schwb eingeladen wird.
» Hat der Beauftragte nicht auch das Recht bzw. die Pflicht teilzunehmen >
»
» Vielleicht könnt ihr mir ja eine Antwort geben >
»
» Gruß an das tolle Forum:ok:

Um den Wikipedia-Link mal zu kommentieren:
Bei der ASA sollte der Unternehmer dabei sein. Damit ist nicht nur der Beauftragte für die SBH dabei, sondern der Unternehmer selbst. Mehr geht nicht.

Hardy

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

ASA-Sitzung

gefreiter, Deutschland/Niedersachsen, Wednesday, 12.03.2014, 10:57 (vor 4608 Tagen) @ elschwoabos

» » Hallo liebes Forum,
» » ich als VP nehme das erste mal an einer ASA Sitzung teil und wundere
» mich
» » das
» » dort nicht der Arbeitgeberbeauftragte für Schwb eingeladen wird.
» » Hat der Beauftragte nicht auch das Recht bzw. die Pflicht teilzunehmen >
»
» »
» » Vielleicht könnt ihr mir ja eine Antwort geben >
» »
» » Gruß an das tolle Forum:ok:
»
» Um den Wikipedia-Link mal zu kommentieren:
» Bei der ASA sollte der Unternehmer dabei sein. Damit ist nicht nur der
» Beauftragte für die SBH dabei, sondern der Unternehmer selbst. Mehr geht
» nicht.
»
» Hardy

Hi,
der Unternehmer schickt seinen Vertreter zur ASA, der Beuftragte Schwb. wird nicht an der Sitzung teilnehmen. Weniger geht nicht.

gefreiter

--
gefreiter

ASA-Sitzung

elschwoabos, NRW, Wednesday, 12.03.2014, 11:24 (vor 4608 Tagen) @ gefreiter

» Hi,
» der Unternehmer schickt seinen Vertreter zur ASA, der Beuftragte Schwb.
» wird nicht an der Sitzung teilnehmen. Weniger geht nicht.
»
» gefreiter

Im Link ist vom AG-Vertreter der SB keine Rede.
Ich selbst bin Fachkraft für Arbeitssicherheit. Im Rahmen meiner Ausbildung habe ich auch etwas zur Zusammensetzung des ASA gehört. Da war nie von einem AG-Vertreter der SB die Rede.
Ich würde darin auch keinen Nutzen sehen:
Im ASA werden Themen diskutiert, die die Arbeit sicher und gesund machen, bzw. bei der entsprechenden Ausgestaltung der Arbeit hilfreich sind.
Und sehe ich im Mitwirken des VM der SBH ein klares Plus. Er kann beratend eingreifen, wenn der besondere Schutz der SBH übersehen wird.
Beim Arbeitgebervertreter sehe ich da eher nicht so den Zug zur Mitwirkung, er wird eher auf die Kosten sehen.
Aus diesem Grund würde ich sein Fehlen nicht als unbedingt negativ betrachten.

Das mal als pragmatische Betrachtungsweise.

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Hardy

Das Licht am Ende des Tunnels könnte ein einfahrender Zug sein.

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