unbefristeter Ausweis (Allgemeines)

SBV_Lehmann, Wednesday, 12.03.2014, 07:34 (vor 4608 Tagen)

Hallo,

ich habe folgenden Fall, vielleicht kann mir jemand helfen>

Eine Kollegin hat vor 5 Jahren einen Bescheid mit einer Anerkennung eines GdB von 60 erhalten, befristet bis zum November 2013. Mitte letzten Jahres wurde sie dann angeschrieben, Unterlagen beizutragen, um eine Neubewertung festzulegen (ist eine Heilbewährung). Da sich das Beschaffen der Unterlagen verzögert hat, bat sie um eine Fristverlängerung. Diese wurde ihr auch bis ende 2013 gewährt.
Im November ist sie dann ins Integartionamt gegangen, um ihren Ausweis, der ja ablief, noch einmal für die Dauer des Verfahrens verlängern zu lassen. Der SB hat den Ausweis - überraschend für uns alle - unbefristet verlängert.
Jetzt kommt das Schreiben mit dem Hinweis der evtl. Absenkung auf einen GdB von 20.
Haben wir eine Möglichkeit und wenn ja welche, den unbefristet ausgestellten Ausweis zu nutzen, um eine Rückbewertung zu umgehen>
Nach Erstellung des Ausweises wurde von er Kollegin kein Antrag oder ähnliches mehr gestellt.
Danke für eure Hilfe.
Gruß
Manfred

unbefristeter Ausweis

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Thursday, 13.03.2014, 07:03 (vor 4607 Tagen) @ SBV_Lehmann

Hallo Manfred,
schön dich nun auch hier begrüßen zu dürfen :-)

» Haben wir eine Möglichkeit und wenn ja welche, den unbefristet
» ausgestellten Ausweis zu nutzen, um eine Rückbewertung zu umgehen>
Meiner Meinung nach nicht, denn auch ein unbefristet ausgestellter Ausweis(inhaber) kann doch überprüft werden.
Der Ausweis hat ja nur deklatorischen Charakter.
Quelle bzw. Grundlage sind die Gutachten bzw. der Bescheid.

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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