Integrationsamt (Allgemeines)
Hallo,
der IFD hilft Dir bei Deinen Rechtsproblemen als SBV im Umgang mit dem AG nicht weiter - da ist das IA eher Ansprechpartner, da das IA vor allem für die formalen rechtlichen Angelegenheiten zuständig ist. Da kannst Du Dich dann auch auf § 99 SGB IX berufen, da das IA in erster Linie eine der in § 99 Abs. 2 SGB IX genannten "...mit der Durchführung des Teils 2 beauftragten Stellen" ist.
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&Tschüß
Wolfgang